Am 1.09.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von131 km/h der erforderliche Abstand von 65,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Ausburg auf der A 8 West, Richtung Stuttgart, Abschnitt 360, km 3,356 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit festgestellt mit Verkehrskontrollsystem VKS 3. Beweismittel: Video, Foto

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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