Der Abstandsverstoß erfolgte in Penzing, auf der BAB 96, Richtung Lindau, Abschnitt 780, km 3.499. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 93 km/h der erforderliche Abstand von 46,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 16,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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