Der erforderliche Abstand wurde wurde in Butzbach, auf der BAB 5, bei km 455,600, FR Frankfurt bei einer Geschwindigkeit von 135 km/h nicht eingehalten. Statt des nötigen Abstandes von 56,20 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 30,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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