Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 63,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 36,50 m in Rieste, BAB 1, km 202,852, RF Münster wurde bei einer Geschwindigkeit von 135 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 27,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

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