Bei einer Geschwindigkeit von 117 km/h wurde der erforderliche Abstand von 58,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Weiden, auf der A 93, Ab. 540, bei km 0,850 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit festgestellt Verkehrskontrollsystem VKS3

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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