Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Hochheim-Massenheim, auf der BAB 66, Höhe km 19,560, Ri. Wiesbaden wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 127 km/h, bei zulässigen 80 km/h, um 47 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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