Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Weede, auf der A 20, bei km 229,960, in Rtg. Rostock um 37 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt und führte zur Eröffnung eines Bußgeldverfahrens. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 97 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Segeberg

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