Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Oberhausen, auf der Konrad-Adenauer-Allee, FR Süden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 60 km/h, 91 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Messgerät Traffphot-S Stationär und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oberhausen

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