Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der B 104, OD Lützow, Abs. 140, km 1,200, i.R. Gadebach wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 81 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: PoliScan Speed, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen von Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandt.

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”