Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 110, Gnoien, Vor dem Mühlentor, Höhe BHS, in Rtg. Lüneburg um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandte Vordruck Anhörung
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