In  der Gem.. Mainz, auf der A 60, Höhe km 15,1, FR Bingen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um
12 km/h überschritten. Gemessen wurden mit  Messgerät ES3.0 92 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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