Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Denkendorf, auf der BAB 8, km 187,800, München – Karlsruhe begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 25 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed 105 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung
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