Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde in Freiburg, auf der Innsbrucker Straße 8 festgestellt. Gemessen wurden bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften 61 km/h. Die Radarmessung dokumentierte 31 km/h mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Freiburg übersandte Vordruck Anhörung

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