Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Lünen, auf der BAB 2, bei km 418,250, FR Oberhausen um 17 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät PoliScan Speed ergab 97 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.1.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Unna

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