Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 5, Abzweig Haage – Abweig Wagenitz, Abs. 650, bei km 0,80, in Ri. Berlin mit 23 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 103 km/h. Beweismittel: Messung mit M5 digital mit Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Landkreis Havelland übersandt.

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