Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am in Stuttgart, auf der B 14, im Bereich Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel: Lasergerät PoliScan F1 HP, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Anhörung
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