Der Verstoß gegen die zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 04.12.2015 in Sandersdorf-Breha, Stadt Sandersdorf-Breha,Glebitzsch, auf der A 9, km 96,600. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 46 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 166 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Frontfoto, Messprotokoll

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

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