Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 11.05.2016 in Frankfurt am Main, auf der Schwanheimer Brücke, Höhe Anschluß Nied, Richtung Kelsterbach die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 117 km/h, bei erlaubten 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 37 km/h . Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main

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