Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neustadt am Kulm, auf der St 2168, Abschnitt 180, bei km 0,750, Ri. Speinshart die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-ES3.0 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 48 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 148 km/h, Bußgeld: 160,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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