Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, im Bereich von km 22,2, in Fahrtrichtung Hannover die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 132 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Einseitensensor ES3.0 mit Beweisfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 32 km/h und führte zum Erlass eines Bußgeldbescheides.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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