Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wildeck, auf der BAB 4, in Höhe km 340,430, Kirchheim – Dresden begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 43 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 143 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung

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