Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Fuldatal, OT Wahnhausen, auf der B 3, Bereich Fußgängerüberweg wurde mit 31 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 81 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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