Bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h wurde der erforderliche Abstand von 62,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Penzing, auf der A 96, Ri. Lindau, im AB 780, bei km 3,499 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 29,86 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videomessgerät Abstand, stationär festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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