Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 4, Jena, Richtung Erfurt, in Höhe km 170.670, 3. Überholspur wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 103 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h festgestellt. Die Piezomessung dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.