In der Gem. Neustadt/Wied, auf der BAB 3, Höhe km 48,050, in FR Köln wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um
38 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät ES3.0 ergab 138 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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