Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 26.02.2016 in Kirchheim, auf der A 4, km 364,250, Kirchheim-Dresden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 139 km/h, bei erlaubten 100 km/h festgestellt. Die erlaubte Geschwindigkeit wurde um 39 km/h überschritten. Beweismittel: Messgung mit Lasergerät, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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