Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 35039 Marburg, auf der B 3a, vor Abfahrt Marburg Hbf, in FR Gießen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage TraffiStar S 330 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 36 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 136 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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