Am 19.09.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in in Elz, auf der BAB 3, km 99,930, Richtung Frankfurt/Main um 29 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Koaxialmessung 123 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 ivm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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