Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Leonberg, auf der BAB 8, in Höhe km 213,897, Karlsruhe – München wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 138 km/h, bei zulässigen 100 km/h, um 38 km/h festgestellt. Beweismittel: Sensormessung und Foto, stat. Geschwindigkeitsmesssystem TraffiStar S 330

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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