Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h der erforderliche Abstand von 70,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Erlangen, auf der BAB A 3, Ri. Passau, im Abschnitt 700, bei km 1.485 unterschritten. Der Abstandsverstoß wurde gemessen mit Verkehrskontrollsystem VKS S3. Der Abstand betrug 29,00 m und somit weniger als 5/10 des halben Tachowertes.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG,12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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