Auf der BAB 2, bei km 155,744, Fahrtrichtung Dortmund  wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 36 km/h überschritten. Gemessen wurden 96 km/h mit TraffiStar S 330 bei zulässigen 60 km/h. Beweismittel: Messprotokoll und Tatfoto.

Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt erhob 420,00 € Bußgeld

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