Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, auf der A 99, AK Süd, A 8, Abschnitt 240, km 1,838, Ri. Salzburg mit 25 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 dokumentierte mit Beweisfoto 105 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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