Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Ottweiler/Saar, Seminarstraße, gg. Anton Hansen Schule, FR Martin-Luther Straße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed 90 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Neunkirchen übersandte Formular Anhörung

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