Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 4, Jena, Richtung Dresden in Höhe km 170.760, 2. Überholspur die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Piezomessung durchgeführte Geschwindigkeitskontrolle ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 22 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Foto wurden 102 km/h dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen

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