Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Regensburg, auf der Kirchmeierstraße ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 54 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Radar – Messung mit Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Regensburg übersandt.
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