Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stockstadt am Main, B 469, Abschnitt 120, km 0,0, Ri. Seligenstadt mit 26 km/h, bei erlaubten 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 dokumentierte mit Foto 106 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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