Auf der BAB 38, Breitenworbis, Göttingen – Leipzig, km 47,5 wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 16 km/h überschritten. Gemessen wurden 96 km/h mit Lasergerät bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung
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