Auf der BAB 4, Ronneburg, Frankfurt – Dresden, bei km 127.0 wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 34 km/h überschritten. Gemessen wurden 154 km/h bei zulässigen 120 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung

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