In 68723, Gem. Plankstadt, B 535, Abf. Schwetzingen- Zentrum, km 0,8, Rtg. Mannheim wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 23 km/h überschritten. Gemessen wurden 93 km/h mit Lasergerät mit Foto, bei zulässigen 70 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis übersandte Vordruck Anhörung

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