In Freiburg auf der B 31a, Am Silberhof, auswärts wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 55 km/h überschritten. Gemessen wurden 155 km/h mit Lasergerät und Foto, bei zulässigen 100 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Freiburg übersandte Vordruck Anhörung
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