In Gundersheim, Gem. Gundersheim, auf der A 61, Höhe km 331,1, FR Süden wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 28 km/h überschritten. Gemessen wurden 158 km/h, bei zulässigen 130 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung

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