Auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Höhe Peenetalbrücke, FR Berlin / Stettin wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 43 km/h überschritten. Gemessen wurden 143 km/h durch Lichtmessverfahren bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5, § 25 Abs. 2a StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen übersandte Zeugenfragebogen

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