Auf der BAB 2, bei km 22,2, in FR Hannover wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden 122 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörungsbogen

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