In Vaterstetten, auf der Bundesautobahn A 99, Ri. AK Süd, A 8, im Abschnitt 460, bei km 2,900 wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 41 km/h überschritten. Gemessen wurden 121 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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