Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Münster, auf der BAB 1, km 269,530, FR Bremen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 157 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 57 km/h. Beweismittel: Messung mit MULTANOVA 6 F

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von  Bußgeldstelle Stadt Münster übersandt.

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