Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Linden, auf der BAB 485, Langgöns-Gießen, in Höhe km 11,500 um 31 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit ergab 111 km/h. Beweismittel: Lasergerät und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel  übersandte Formblatt Anhörung

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten”.