Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Linden, auf der BAB 485, Langgöns-Gießen, in Höhe km 11,500 um 31 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit ergab 111 km/h. Beweismittel: Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formblatt Anhörung
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