Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in 71665, Vaihingen-Enzweihingen, auf der B 10, Enzweihinger Steige, bei km 1,4, Rtg. Stuttgart um 25 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 105 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Vaihingen an der Enz übersandte Vordruck Anhörung

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