Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gem. Heidelberg, B 535, km 0,8, Rtg. Heidelberg, Friedenskreuz um 22 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 92 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und  Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidelberg übersandte Vordruck Anhörung

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”