Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Heidersdorf, S 211, Olbernhauer Straße, Höhe HG 40, FR Olbernhau um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 72 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM 1 und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Erzgebirgskreis übersandte Vordruck Anhörung
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.