Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Heidersdorf, S 211, Olbernhauer Straße, Höhe HG 40, FR Olbernhau um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 72 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM 1 und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Erzgebirgskreis übersandte Vordruck Anhörung

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