Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Hille-Neuenbaum, L 766, Frothheimerstr. 105, FR Osten um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 71 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffipax TPH-S, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Vordruck Anhörung
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